Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht im Herzen von Landshut!

Rechtsanwalt Florian Wiesenberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Niederbayern, betreut bereits seit der Kanzleigründung im Jahr 2007 private und gewerbliche Mandanten im Bereich des Verkehrsrechts.

Das Verkehrsrecht besteht aus verschiedensten Rechtsgebieten. Neben dem Verkehrsunfallrecht (u.a. Schadensregulierung nach einem Unfall), dem Ordnungswidrigkeitenrecht (u.a. Bußgeldverfahren, BTM, etc.), dem Verkehrsstrafrecht (z.B. Trunkenheit im Verkehr), dem Transportrecht und dem Fahrerlaubnisrecht (u.a. Entziehung der Fahrerlaubnis und drohender MPU) zählen hierzu auch das Werkstattrecht (Kfz-Reparatur) und das Leasingrecht, aber auch das Autokaufrecht, das Mietwagenrecht und auch das Haftpflichtversicherungs- und Kaskoversicherungsrecht.

Die Breite der Thematik zeigt dabei eindrucksvoll, dass es stets eines auf das Verkehrsrecht besonders spezialisierten Beraters und Rechtsanwalts bedarf, soll die Rechtslage umfassend geprüft oder sollen Ansprüche  direkt, schnell und sicher durchgesetzt werden.

 

Verkehrshaftungsrecht, Schadensregulierung

Ein anderes Fahrzeug ist Ihnen im Straßenverkehr hinten aufgefahren, das parkende Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie wurden als Insasse eines Fahrzeuges bei einem Unfall verletzt?
In all diesen Fällen spart Ihnen der frühzeitige Termin beim Anwalt viel Zeit, Mühe und Bürokratie. Unabhängig davon, ob die Schuldfrage geklärt ist, sorgen Sie damit dafür, dass Sie keine Rechte verlieren und alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen reguliert bekommen.
Denn vergessen Sie eins nicht: Im Schadensfall ist der Versicherer Ihr Gegner!
Auch wenn die Haftung bei einem Verkehrsunfall dem Grunde nach eindeutig ist, so zeigt die tägliche Regulierungspraxis der Versicherer, dass im Anschluss Streit darüber entsteht, welcher Betrag zur Auszahlung kommen soll.
Unberechtigte Kürzungen bei den fiktiven Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Abschleppkosten etc. sind leider Regulierungsalltag geworden.

Daher sind u. a. folgende Schadenspositionen mit Nachdruck geltend zu machen:

  1. Sachverständigenkosten
  2. Reparaturkosten (lt. Gutachten netto bzw. Reparaturrechnung)
  3. Wertminderung (verbleibende Wertminderung nach erfolgter sachkundiger Reparatur)
  4. Nutzungsausfall (anstelle von Mietwagenkosten)
  5. Mietwagenkosten (bei weniger als 20 Kilometer am Tag keine Erstattung)
  6. Abschleppkosten
  7. An- und Abmeldekosten/Entsorgungskosten
  8. Aufwandsentschädigung (Pauschale für unfallbedingte Wege, Telefonate, Porti etc. 30,00 EUR)
  9. Schmerzensgeld
  10. Attestkosten
  11. Heilbehandlungskosten
  12. Haushaltsführungsschaden
  13. Verdienstausfall (ist konkret nachzuweisen, Verlagerungen der Arbeitszeit und Freizeiteinengung führen nicht zum Verdienstausfall)
  14. Anwaltskosten bei der Schadensregulierung
    Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie umgehend einen Termin mit uns vereinbaren. Die Kosten für unsere Tätigkeit sind wie alle anderen Posten der Schadensabwicklung ein Teil des Schadens und sind damit auch erstattungsfähig. Das heißt: Sofern sie selbst keine Schuld am Unfall haben, läuft die Schadensregulierung über den Anwalt für sie kostenfrei ab. Denn sobald die gegnerische Haftpflichtversicherung den für den entstandenen Schaden bezahlen muss, sind die Anwaltskosten ebenso Teil der Schadensregulierung wie etwa die Reparaturkosten am Fahrzeug oder das Schmerzensgeld.
    Die aufwendige Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung selbst zu erledigen, können Sie sich also sparen. Schließlich laufen Sie dabei auch Gefahr, Ansprüche preiszugeben, die Ihnen eigentlich zustehen.

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch im Klageverfahren – schnell und professionell
  • Prüfung einer etwaigen Mithaftung
  • Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer
  • sofern gewünscht Zahlung an die Rechnungsaussteller, wie bspw. Reparaturfirma
  • Prüfung ob durch den Unfall andere verkehrsrechtliche Bereiche tangiert werden
Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldrecht

Gerade im stark formularisierten Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem es sich in aller Regel auch für die Gerichte um ein Massengeschäft handelt, ist eine professionelle und spezialisierte Verteidigung unbedingt erforderlich.
Sie haben einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot

Dann sollte schnellstens anwaltlicher Beistand hinzugezogen werden. Wir überprüfen sowohl den Bescheid auf formelle Fehler, als auch den Vorwurf anhand des Akteninhalts. Dabei sind neben den Fragen, ob die Beweislage überhaupt einen Tatnachweis ergibt, auch die unterschiedlichen polizeilichen Messverfahren und deren Schwachstellen im konkreten Fall zu prüfen. Im Zweifel können über unsere Kanzlei beauftragte Sachverständige mittels eines messtechnischen Sachverständigengutachtens etwaige Fehler der Messung endgültig ausmachen und aufdecken. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die den Fall abdeckt, fallen hierfür i.d.R. keine Kosten an. 
Im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes werden die Kosten der Verteidigung im Bußgeldverfahren durch einen Anwalt übrigens bereits ab der Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Alkohol und Drogenverstoße
  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug
  • Rotlichtverstöße
  • Punkteabbau
  • Handyverbot
Verkehrsstrafrecht

Die Liste der möglichen Straftaten im Straßenverkehr ist lang: Gegen Sie wird wegen einer Trunkenheitsfahrt oder einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall ermittelt, oder es ist Ihnen bereits ein Strafbefehl z.B. wegen unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle zugestellt worden? 
Ein Strafverfahren stellt stets eine ganz besondere Belastung für den Beschuldigten und dessen Umfeld dar und birgt stets erhebliche Risiken für das persönliche Fortkommen. Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren sowie im Bereich der Strafvollstreckung. 

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
Fahrerlaubnisrecht

Der Erwerb und Bestand der Fahrerlaubnis garantiert dem Bürger heute nicht nur die in einer modernen Gesellschaft unverzichtbare Mobilität und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, die Fahrerlaubnis  bildet in vielen Fällen vor allem anderen die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. So ist die Fahrerlaubnis für viele Berufsgruppen unabdingbare Voraussetzungen zur Berufsausübung. Auch dem Nicht-Berufskraftfahrer ist es meist nicht möglich, längere Zeit ohne eigenen Pkw den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten.
Neben dem Erwerb der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisprüfung für einzelne Fahrerlaubnisklassen bestehen rechtliche Probleme vor allem im Bereich des Fahrerlaubnisentzugs, der Überprüfung der Fahreignung und der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse.
Gerade bei bestehender Drogen- und Alkoholproblematik schließt sich dem Entzug der Fahrerlaubnis ohne rechtskundige Hilfe meist ein langer Leidensweg an. Die nicht zu Unrecht gefürchtete medizinische-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen ohne Vorbereitung nämlich nur die Wenigsten im ersten Anlauf. Mit dem Leid der Betroffenen verdient eine ganze Industrie an vermeintlichen Experten und Helfern viel Geld. Nicht jedes Angebot ist seriös, nicht jedes horrend bezahltes "Programm" führt zum Erfolg.
In diesem Zusammenhang nutzen viele die vermeintlich "verlockende" Möglichkeit, den Führerschein in einem europäischen Drittland ohne diese Untersuchung zu erweben. Groß ist die Enttäuschung, wenn dieser in Deutschland nicht akzeptiert wird.
Die uns bekannten Einzelfälle zeigen, wie wichtig es ist, von vornherein die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis oder deren Neuerteilung geht. Wir verfügen über praktische Erfahrung mit den Behörden und Gerichten der Region. Wir beraten Sie, stellen die notwendigen (Eil-)Anträge, damit Sie so schnell wie möglich wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis kommen.

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Entziehung und Sperrfrist für Wiedererteilung
  • MPU
  • Erwerb der Fahrerlaubnis
  • Punkteabbau
Versicherungsrecht

Im Fall eines Schadens bergen sowohl Kasko- als auch Haftpflichtversicherung zahlreiche Fallstricke. Zu den Problemen, die auftreten können, zählen etwa ein Regress wegen einer Trunkenheitsfahrt oder Leistungsfreiheit, weil die Angaben in einer Diebstahlanzeige angeblich falsch waren. Selbst tatsächliche Forderungen können sich oft als unberechtigt erweisen. Wir klären Sie darüber auf, ob Sie im konkreten Fall wirklich zu Zahlungen verpflichtet sind oder welche Beträge Ihnen im Schadensfall zustehen.  

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teil/Vollkaskoversicherung
  • Gesetzliche oder private Unfallversicherung
KFZ-Vertragsrecht

Eine Vielfalt von rechtlichen Problemen zieht oft auch der Autokauf bzw. das Kraftfahrzeugleasing nach sich.

Im Autokaufrecht geht es dabei insbesondere um folgende Fragestellungen:

Beim Neuwagenkauf ist oft die Frage bedeutsam, ob man an den Vertrag gebunden ist, wenn die einmal zugesagte Lieferfrist für das Fahrzeug sich immer weiter herauszögert.

Ein weiterer Aspekt ist, dass nach einem Neuwagenkauf sich Mängel derart häufen, dass von einem sog. Montagsfahrzeug oder Zitronenfahrzeug ausgegangen werden kann. Ist das der Fall, bestehen u. U. Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Fraglich kann weiterhin sein, ob ein Fahrzeug, das in einer konkreten Ausstattung bestellt, aber in einer anderen Ausstattung geliefert wurde, akzeptiert werden muss.

Beim Gebrauchtwagenkauf stellt sich immer wieder die Frage, ob und inwieweit vertragliche Gewährleistungsausschlüsse gültig sind. Nach wie vor versuchen insbesondere kleine gewerbliche Gebrauchtwagenhändler, einen solchen Gewährleistungsausschluss mit in den Kaufvertrag aufzunehmen. Dieser ist dann schlicht unwirksam, was sogar zur Folge hat, dass die an sich auch durch einen gewerblichen Verkäufer verkürzbare Gewährleistungsfrist auf ein Jahr dann eben nicht verkürzt ist, sodass tatsächlich zwei Jahre Gewährleistung besteht.

In dem Falle, dass das gebrauchte Fahrzeug Mängel aufweist, ist oft die Abgrenzung schwierig, ob es sich um Verschleiß handelt oder wirklich um einen Mangel.

Weiterer wesentlicher Punkt im Gebrauchtwagenkauf ist die Frage, ob der Käufer arglistig getäuscht wurde. Das ist vor allem dann der Fall, wenn im Kaufvertrag das Fahrzeug als mängelfrei beschrieben wurde, obwohl dem Verkäufer gravierende Mängel bekannt sind.

Oft sind auch die Fälle, in denen offenbarungspflichtige Unfallschäden nicht genannt werden. In diesen Fällen ist oft auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich.

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Vertragsgestaltung und Prüfung
  • Kaufrecht
  • Rückabwicklung Autokauf
  • Schadensersatz
  • Minderung
  • Nacherfüllung
  • Werkvertragsrecht